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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

 

Die europäische Richtlinie 2002/49/EG hat zum Ziel schädlichen Umgebungslärm vorzubeugen, ihn zu verringern oder ihn zu vermeiden. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte bereits im Jahr 2005. Nach § 47 c Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vorzunehmen. Die Lärmkartierung ist turnusmäßig alle 5 Jahre durchzuführen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen der Information der Öffentlichkeit und bilden eine wichtige Grundlage für die anschließend erforderliche kommunale Lärmaktionsplanung. 

 

Für die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf wurde im Jahr 2022 die Pflichtkartierung des Trassenabschnittes der Bundesstraße B 173 im OT Naundorf als Hauptverkehrsstraße (> 3 Mio. Kfz/Jahr) durchgeführt.

Der kartierungspflichtige Abschnitt von 2,2 km befindet sich zwischen Ortsausgang Halsbach und der Brücke über die Bobritzsch. 

 

Die erstellten Lärmkarten können online als interaktive Karten auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html eingesehen werden.

 

Abhängig von der vorhandenen Lärmbetroffenheit, dem Ermessenspielraum, eventueller Einwendungen sowie unter Berücksichtigung der in ihre Zuständigkeit fallenden tatsächlichen Möglichkeiten zur Lärmminderung hat die Gemeinde darüber abgewogen einen Lärmaktionsplan mit oder ohne Maßnahmen festzuschreiben.

 

Die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf stellte im Ergebnis fest:

             Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.

             Lärmschutzmaßnahmen an der B 173 liegen in der Verantwortung des zuständigen Baulastträgers dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Baulastträger hat bereits in der Vergangenheit im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung nach den VLärmSchR 97 Maßnahmen, in Form des Einbaus von Schallschutzfenstern, umgesetzt.

 

Aus den genannten Gründen beschloss der Gemeinderat Bobritzsch-Hilbersdorf in der Sitzung am 25. April 2024 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen. Anschließend wurde die Öffentlichkeit im Amtsblatt 05/2024 über die Lärmkarten informiert und aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

Seitens der Öffentlichkeit gab es keine Anregungen, die in den Plan aufgenommen werden mussten.

 

Der Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmen der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf wurde in der öffentlichen Sitzung am 27. Juni 2024 vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Beschlussfassung trat der Plan in Kraft getreten und schreibt somit den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 fort.

 

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