Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden
Medieninformation
des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Anträge auf Härtefallhilfen für Heizkosten können in Sachsen ab dem 8. Mai gestellt werden
In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der beigefügten Medieninformation.
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