Informationen zur Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Steuer. Es handelt sich dabei um eine örtliche Aufwandssteuer, die für das Halten von Hunden erhoben wird. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in der Gemeinde anzumelden.
Diese Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf geregelt. Diese sieht eine Anmeldung vor,
wenn der Hund älter als drei Monate ist
bei Neuerwerb eines Hundes, Zuzug in das Gemeindegebiet
bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten
Eine Abmeldepflicht besteht,
wenn der Hund verstorben, abgegeben oder veräußert worden ist
bei einem Wegzug aus dem Gemeindegebiet
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung bzw. Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf in der Finanzverwaltung schriftlich vorzunehmen.
Welche Steuern fallen an?
Für den ersten Hund 48,00 € / Jahr
Für den zweiten und jeden weiteren Hund 72,00 € / Jahr
Für jeden ersten gefährlichen Hund 240,00 € / Jahr
Für jeden weiteren gefährlichen Hund 360,00 € / Jahr
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und ist jeweils am 01.07. fällig.
Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Kalenderjahr, so wird die Steuer anteilig erhoben.
Zur Zahlung bieten wir Ihnen einen Einzug per SEPA-Lastschrift an. Abweichende Zahlungsweisen sind ebenfalls möglich.
Hundesteuermarke
Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden. Bei Verlust der Hundesteuermarke erhält der Hundehalter gegen eine Gebühr von 5,00€ eine Ersatzhundesteuermarke.
Ansprechpartner
FinanzverwaltungHauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Frau Kristin Venus
(037325) 238-19
(037325) 238-23