Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe in der Regel eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich.
Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 55 Abs. 2 GewO
10. Sächs. KVZ, lfd. Nr. 46
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen und für die juristische Person selbst die
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.
Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.
Gebühren
Erteilung einer Reisegewerbekarte unbefristet 150,00 €
Gültigkeit 1 Jahr 75,00 €
Namens- und Anschriftenänderung kostenfrei
sonstige Änderungen 11,00 €
Ansprechpartner
GewerbeamtHauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Frau Katja Schletzke
(037325) 238-11
(037325) 238-23