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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe in der Regel eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich.

Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 55 Abs. 2 GewO

10. Sächs. KVZ, lfd. Nr. 46


Notwendige Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass

- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)

- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)

- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis

- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung

- Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen und für die juristische Person selbst die

  Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.

  Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.


Gebühren

Erteilung einer Reisegewerbekarte unbefristet 150,00 €

                                            Gültigkeit 1 Jahr 75,00 €

 

Namens- und Anschriftenänderung kostenfrei

sonstige Änderungen                          11,00 €


Ansprechpartner

Gewerbeamt
Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Frau Katja Schletzke
Telefon (037325) 238-11
Telefax (037325) 238-23


Formulare

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